AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Kursangebote erfolgen auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB):
AGB Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für alle Angebote der Flugschule Freiflug GmbH
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die von der Flugschule Freiflug GmbH angeboten werden, darunter Schulungen, Reisen, Tandemflüge und Warenverkäufe. Sie ergänzen alle anderen expliziten Vertragsvereinbarungen zwischen der Flugschule Freiflug GmbH und ihren Kunden, einschließlich Flugschülern, Teilnehmern, Passagieren oder Käufern (im Folgenden: "Kunde").
b) Für alle Buchungen, insbesondere für Schulungen, Reisen, Tandemflüge oder den Erwerb von Waren, die direkt über unsere Partner erfolgen, gelten ausschließlich die AGB der Partner.
c) Sonstige Bedingungen, einschließlich etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen von Kunden, finden keine Anwendung, selbst wenn die Flugschule Freiflug GmbH die Leistung erbringt oder Zahlungen annimmt, es sei denn, die Flugschule Freiflug GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsschluss
a) Durch die Buchung (Anmeldung) erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der Flugschule Freiflug GmbH. Dieses Angebot basiert auf den Angaben in der Ausschreibung (Kursbeschreibung, Reisebeschreibung) sowie den zusätzlichen Informationen der Flugschule Freiflug GmbH bezüglich der jeweiligen Schulung, Fortbildung, Reise oder des Tandemflugs, sofern sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
b) Die Buchung kann ausschliesslich per Anmeldeformular auf https://www.flugschule-freiflug.de/ erfolgen.
c) Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle vertraglichen Verpflichtungen von Flugschülern, Mitreisenden oder anderen Personen, für die er die Buchung vornimmt, in dem Umfang, wie er sie für seine eigenen Verpflichtungen übernommen hat, sofern dies durch eine ausdrückliche und separate Erklärung erfolgt ist.
d) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) der Flugschule Freiflug GmbH beim Kunden eingeht. Eine bestimmte Form ist dafür nicht erforderlich. In der Regel wird die Flugschule Freiflug GmbH dem Kunden jedoch unmittelbar nach Vertragsabschluss eine schriftliche Anmeldebestätigung zukommen lassen. Dies gilt auch für Buchungen, die über das Anmeldeformular auf https://www.flugschule-freiflug.de getätigt werden.
e) Sollte die Annahmeerklärung der Flugschule Freiflug GmbH von der ursprünglichen Buchung abweichen, stellt dies ein neues Angebot seitens der Flugschule Freiflug GmbH dar, an das diese für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch eine ausdrückliche Erklärung oder eine Anzahlung gegenüber der Flugschule Freiflug GmbH erklärt.
f) Ein Kaufvertrag für Waren, kommt erst dann wirksam zustande, wenn die Flugschule Freiflug GmbH das verbindliche Angebot des Kunden, eine bestimmte Ware zu erwerben, annimmt.
g) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden behält sich die Flugschule Freiflug GmbH das Recht vor, den gesamten Kurs- oder Reisepreis in Rechnung zu stellen.
3. Zahlung und Preise
a) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die gebuchten Leistungen oder gekaufte Waren zu entrichten.
b) Die angegebenen Preise für Leistungen und Waren der Flugschule Freiflug GmbH enthalten jeweils die geltende Mehrwertsteuer.
c) Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung versendet die Flugschule Freiflug GmbH eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen ist.
d) Bei Abschluss eines Reisevertrags gemäß §§ 651a ff. BGB wird der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss und Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Diese Zahlung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.
e) Sollte der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungstermine leisten, behält sich die Flugschule Freiflug GmbH das Recht vor, nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden Rücktrittskosten oder Entschädigungsansprüche gemäß Abschnitt 6 in Rechnung zu stellen.
f) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden behält sich die Flugschule Freiflug GmbH das Recht vor, den gesamten Kurs- oder Reisepreis in Rechnung zu stellen.
4. Voraussetzungen für Teilnehmer:innen an Schulungen, Fortbildungen, Reisen, Tandemflügen
a) Mit der Anmeldung versichert der Kunde, körperlich und geistig gesund zu sein und keine gesundheitsbedingten Einschränkungen zu haben, die eine Teilnahme ausschließen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überprüfung dieser Voraussetzungen und sollte bei Bedenken hinsichtlich seiner Eignung ärztlichen Rat einholen.
b) Einige von der Flugschule Freiflug GmbH angebotene Veranstaltungen erfordern eine gewisse Fitness und körperliche Belastbarkeit. Kunden werden dazu ermutigt, sich selbst sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Arzt zu halten. Bei Zweifeln sollte der Kunde zusätzliche Informationen bei der Flugschule Freiflug GmbH einholen.
c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Flugschulpersonals und ihrer Vertreter uneingeschränkt zu folgen. Die Flugschule Freiflug GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die diesen Anweisungen nicht nachkommen, ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
d) Die Teilnahme an Schulungen erfordert Teamgeist und eine angemessene körperliche Verfassung, die den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht.
e) Bei Buchungen für andere Teilnehmer ist der Kunde verpflichtet, diese über die genannten Voraussetzungen zu informieren. Punkt c) gilt entsprechend.
f) Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren müssen zu Kursbeginn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
g) Das Mindestalter für die Teilnahme an Schulungen beträgt 14 Jahre, wobei die abschließende Prüfung erst ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden kann.
5. Leistungen sowie Leistungs- und Preisänderungen
a) Die vertraglichen Leistungen sind durch die jeweilige Beschreibung der Leistungen der Flugschule Freiflug GmbH definiert, wobei die Angaben in der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) berücksichtigt werden.
b) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie von der Flugschule Freiflug GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nicht erheblich sind, keine wesentliche Änderung der Leistung bewirken und den Gesamtumfang der Leistung nicht beeinträchtigen.
c) Flugschule Freiflug GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen zu informieren.
d) Wenn eine wesentliche Leistung erheblich verändert wird, hat der Kunde das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Alternative zu verlangen, sofern die Flugschule Freiflug GmbH in der Lage ist, eine solche Alternative aus ihrem Angebot ohne zusätzliche Kosten anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung über die Änderung der Leistung durch die Flugschule Freiflug GmbH geltend machen.
6. Rücktritt durch den Kunden
a) Der Kunde hat das Recht, vor Beginn der Reise oder der vereinbarten Leistung jederzeit zurückzutreten. Stornierungen seitens des Kunden müssen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit schriftlich erfolgen.
b) Im Falle eines Rücktritts des Kunden vor Beginn der Reise oder der vereinbarten Leistung, oder falls der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch der Flugschule Freiflug GmbH auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann die Flugschule Freiflug GmbH eine angemessene Entschädigung für bereits getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen, sofern der Rücktritt nicht von der Flugschule Freiflug GmbH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
c) Die Flugschule Freiflug GmbH kann die Entschädigung unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktritts zum vereinbarten Beginn der Leistung pauschalieren. Dabei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Berechnung der Entschädigung erfolgt grundsätzlich wie folgt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Flugschule Freiflug GmbH ist dabei maßgeblich:
- bis 30 Tage vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Preises
-
ab dem 29. bis 8. Tag vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn: 85 % des vereinbarten Preises
-
ab dem 7. bis 1. Tag vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises
- bei Nichtantritt 100 % des vereinbarten Preises.
d) Anstelle einer pauschalen Entschädigung behält sich die Flugschule Freiflug GmbH das Recht vor, die tatsächlich entstandenen Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend zu machen. In einem solchen Fall ist die Flugschule Freiflug GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und nachvollziehbar zu belegen.
e) Die vorstehenden Bedingungen beeinflussen nicht das gesetzliche Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Dieser Ersatzteilnehmer muss ebenfalls die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Abschnitt 4 dieser AGB erfüllen. Sollte ein Dritter in den Vertrag eintreten, haften sowohl der Dritte als auch der Kunde der Flugschule Freiflug GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Kurs oder Reisepreis sowie eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund des Eintretens des Dritten.
f) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden behält sich die Flugschule Freiflug GmbH das Recht vor, den gesamten Kurs- oder Reisepreis in Rechnung zu stellen.
7. Umbuchungen
a) Für Gleitschirmkurse, Fortbildungen und Tandemflüge besteht die Möglichkeit, die gebuchte Veranstaltung aus persönlichen Gründen bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin einmalig um bis zu 15 Monate zu verschieben. In einem solchen Fall wird von der Flugschule Freiflug GmbH eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben, sofern die Flugschule Freiflug GmbH in der Lage ist, dem Kunden einen entsprechenden Gleitschirmkurs, eine Fortbildung oder einen Tandemflug ohne zusätzliche Kosten aus ihrem Angebot anzubieten.
b) Die bereits geleistete Zahlung des Kunden für die Teilnahme an derselben Veranstaltung zu einem späteren Termin bleibt erhalten. Falls die verschobene Leistung vom Kunden innerhalb von 15 Monaten nicht nachgeholt wird, behält die Flugschule Freiflug GmbH die geleistete Zahlung.
c) Der Kunde hat alternativ die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der den Anforderungen gemäß Abschnitt 4 dieser AGB entspricht, für die ursprünglich gebuchte Reise oder Veranstaltung. Falls ein Dritter in den ursprünglichen Vertrag eintritt, haften sowohl der Dritte als auch der Kunde der Flugschule Freiflug GmbH als Gesamtschuldner für den Kurspreis sowie eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund des Eintritts des Dritten.
e) Umbuchungen seitens des Kunden müssen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit schriftlich erfolgen.
8. Rücktritt durch Flugschule Freiflug GmbH wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
a) Die Flugschule Freiflug GmbH behält sich das Recht vor, bis spätestens 14 Tage vor Beginn eines Kurses, einer Fortbildung oder einer Reise vom Vertrag zurückzutreten, falls Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) Sobald die Voraussetzungen für die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eintreten, wird die Flugschule Freiflug GmbH den Kunden umgehend darüber informieren und ihm die Rücktrittserklärung zukommen lassen.
c) Bereits geleistete Zahlungen des Kunden gegenüber der Flugschule Freiflug GmbH werden unverzüglich zurückerstattet.
9. Kündigung durch Flugschule Freiflug GmbH aus verhaltensbedingten Gründen
a) Die Flugschule Freiflug GmbH behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, falls der Kunde trotz vorheriger Abmahnung durch die Flugschule Freiflug GmbH eine Veranstaltung erheblich stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das eine sofortige Vertragsauflösung rechtfertigt.
b) Im Falle einer Kündigung durch die Flugschule Freiflug GmbH behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
a) Sollte die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung (wie Kurs, Fortbildung, Tandemflug oder Reise) aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert werden, haben sowohl die Flugschule Freiflug GmbH als auch der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.
b) Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt durch beide Parteien verliert die Flugschule Freiflug GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Allerdings behält sie das Recht, eine Entschädigung für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen zu verlangen, die dem tatsächlichen Wert entspricht und im Verhältnis zum Wert der vereinbarten Veranstaltung im mangelfreien Zustand steht.
11. Wetter
a) Sollten aufgrund der Witterungsbedingungen flugpraktische Kurselemente während der Reise oder Fortbildung nicht durchgeführt werden können, hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, die ausgefallenen Flüge und entgangenen Leistungen innerhalb von 12 Monaten ab Kursbeginn nachzuholen, sofern die Flugschule Freiflug GmbH in der Lage ist, dem Kunden einen entsprechende Fortbildung oder Reise aus ihrem Angebot anzubieten.. Dies gilt bei vereinbarten Tandemflügen entsprechend.
b) Für Inhaber der A-Lizenz oder der B-Lizenz oder eines vergleichbaren Luftfahrerscheines erfolgt die Teilnahme an den Fortbildungen und Urlaubsreisen von Flugschule Freiflug GmbH wetterbezogen auf eigenes Risiko. In den Ausschreibungen (Reise- beschreibungen) für Fortbildungen und Urlaubsreisen angegebene Flugtage sind unverbindlich und dienen lediglich als Anhaltspunkt. Die in den Ausschreibungen für Fortbildungen und Urlaubsreisen angegebenen Flugtage sind unverbindlich und dienen lediglich als Richtlinie. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Flugtagen während einer Fortbildung oder Reise, es sei denn, es wird ausdrücklich eine bestimmte Anzahl von Flugtagen oder Flügen als "garantiert" angegeben.
c) Der jeweilige Kursleiter hat das Recht, den Flugbetrieb jederzeit entsprechend den vorherrschenden Wetterbedingungen anzupassen, zu unterbrechen oder einzustellen.
12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Sollte der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
b) Die Flugschule Freiflug GmbH wird sich darum bemühen, von den Leistungsträgern eine Rückerstattung der ersparten Aufwendungen zu erhalten. Dies gilt nicht, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen einer Rückerstattung entgegenstehen.
13. Gewährleistung
Falls eine Veranstaltung nicht oder nicht wie vereinbart erbracht wird, hat der Kunde das Recht, Abhilfe zu verlangen. Die Flugschule Freiflug GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Im Falle von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen alles zu unternehmen, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
b) Wenn Veranstaltungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und der Kunde den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) der Flugschule Freiflug GmbH oder dem vor Ort eingesetzten Kursleiter meldet (ohne schuldhafte Unterlassung), kann er eine Preisminderung verlangen. Die Höhe der Minderung sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der gebuchten Veranstaltung und den erbrachten Leistungen stehen.
c) Falls eine Veranstaltung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird und die Flugschule Freiflug GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, kann der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden aus einem wichtigen und von der Flugschule Freiflug GmbH erkennbaren Grund die Teilnahme an der Veranstaltung nicht zuzumuten ist. Eine Fristsetzung für die Abhilfe ist nur dann nicht erforderlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Flugschule Freiflug GmbH verweigert wird, oder wenn eine sofortige Vertragskündigung aufgrund eines besonderen Interesses des Kunden gerechtfertigt ist. In diesem Fall ist der Kunde nur verpflichtet, den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Kurspreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Im Falle eines Mangels der Veranstaltung hat der Kunde das Recht auf Schadenersatz, unabhängig davon, ob er eine Minderung oder eine Kündigung geltend macht, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, für den die Flugschule Freiflug GmbH nicht verantwortlich ist.
14. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung der Flugschule Freiflug GmbH ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, auf das Dreifache des Kurspreises beschränkt, sofern der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder die Flugschule Freiflug GmbH allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Eventuelle weitere Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
b) Die Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des Kurspreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt pro Kunde und Kurs. Eventuelle weitere Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck gemäß dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
c) Falls in internationalen Übereinkommen oder auf diesen basierenden Vorschriften Haftungsbeschränkungen für die Leistungsträger des Veranstalters vorgesehen sind, kann sich die Flugschule Freiflug GmbH als Veranstalter in entsprechenden Schadensfällen darauf berufen.
d) Die Flugschule Freiflug GmbH übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Leistungen auftreten, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.
15. Geltendmachung von Ansprüchen
a) Ansprüche gemäß den §§ 651c bis f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Reise sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung gegenüber der Flugschule Freiflug GmbH geltend zu machen. Die Geltendmachung muss fristwahrend schriftlich erfolgen.
b) Die oben genannten Fristen beginnen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Tag nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag am Ort der Erklärung oder einen Samstag fällt, wird der nächste Werktag als Ersatztag betrachtet. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden daran gehindert wurde, die Frist einzuhalten.
16. Verjährung
a) Ansprüche des Kunden gemäß den §§ 651c bis f BGB wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der Flugschule Freiflug GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verjähren innerhalb von zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der Flugschule Freiflug GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Alle anderen Ansprüche verjähren nach einem Jahr.
c) Die Verjährungsfrist gemäß den Absätzen 16a) und b) beginnt am Tag nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise oder Veranstaltung. Sollte dieser Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag am Ort der Erklärung oder auf einen Samstag fallen, wird der nächste Werktag als Ersatztag betrachtet.
17. Schäden und Verlust der Ausrüstung
a) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Kunden haftet Flugschule Freiflug GmbH nicht. Die Teilnahme des Kunden erfolgt in diesem Fall auf eigenes Risiko.
b) Verluste und Beschädigungen an Ausrüstungsteilen der Flugschule Freiflug GmbH sind vom Kunden zu ersetzen, sofern dieser den Schaden zu verantworten hat.
18. Versicherungen
a) Flugschule Freiflug GmbH verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen für Schulungen, Fortbildungen, Reisen und Tandemflüge. Dazu gehört eine Halter-Haftpflichtversicherung für die eigenen Gleitschirme von Flugschule Freiflug GmbH, die für Schulungszwecke oder Tandemflüge genutzt werden oder als Leihausrüstung für Kunden bereitgestellt werden. Diese Versicherung deckt Schäden von Personen und Sachen Dritter ab, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden und durch den Betrieb des Luftfahrzeugs entstehen. Wenn Kunden ihre eigenen Gleitschirme oder Gleitschirme von Dritten verwenden, müssen sie sicherstellen, dass diese über eine Zulassung, eine entsprechende Halter-Haftpflichtversicherung und einen gültigen Zwei-Jahres-Check verfügen.
b) Flugschule Freiflug GmbH verfügt über keine zusätzlichen Versicherungsverträge, insbesondere keine, die die Haftpflicht der Kunden abdecken.
c) Flugschule Freiflug GmbH empfiehlt den Kunden dringend, für Reisen und Fortbildungskurse eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
19. Sonstiges
a) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Flugschule Freiflug GmbH unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
b) Jegliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Diese Anforderung kann weder mündlich noch durch konkludentes Handeln aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt oder die Lücke sinnvoll ausfüllt.
Stand 2024